Um der zunehmenden Komplexität, Globalisierung und Veränderungsgeschwindigkeit in Wirtschaft, Technologie, Arbeit und persönlichen Lebensbedingungen gerecht zu werden, hat das Institut für gesunde Organisationsentwicklung seine Arbeitsweise vor dem Hintergrund eines systemisch-integralen Ansatzes entwickelt.

Beratungsansatz

Die systemisch-integrale Beratung stellt zurzeit das umfassendste Know-how und Instrumentarium zur Verfügung, aus dem heraus eine ganzheitliche Architektur für Veränderungsprozesse und eine gesunde Entwicklung von Organisation und Mensch gestaltet werden können.

Dabei antizipieren und erforschen wir systembedingte Problemfelder und Entwicklungstrends, um hochwirksame Beratungs- und Begleitungsstrategien anbieten zu können.

 

Methodenkoffer

Wir garantieren eine optimale Mischung aus Theorie und Praxis und haben dafür eigene Konzepte, Modelle und Vorgehensweisen entwickelt, die in einem treffsicheren Lösungsdesign aufgehen. Diese sind u.a. beeinflusst von:

  • Systemischen Organisationsentwicklungs-Modellen (Willke, Luhmann, de Shazer)
  • 4-Quadranten Modell/AQUAL-Model (Gebser, Wilber)
  • Spiral Dynamics (Graves, Beck)
  • U-Prozess (Scharmer)
  • Resilienz-Modellen (Lietaer, Werner, Reivich/Shatté, Wellensiek)
  • Ansätzen der Salutogenese (Antonovsky, Satir)
  • Modellen der Kommunikation (Schulz von Thun, Harvard)
  • Organisationalen Resilienzstufen (Leithoff)
  • Rot-grün Modell (WSFB)
  • Design Thinking (Hasso Plattner Institut, Potsdam)
  • Ansätzen der Komplexitätsbewältigung und Selbstorganisation (Pfläging, Laloux)
  • Gelingende Führungskommunikation - GFK (Rosenberg, Leithoff)
  • Reflexionsmodellen (Führungsbewusstsein nach dem Big-Mind-Prozess, Dyadenarbeit)

 
Wir sind Experten für Großgruppen- Konferenzen und setzen dabei u.a. folgende Methoden ein:

  • World Cafè
  • Open Space Technology
  • Zukunftskonferenz
  • Fishbowl-Diskussionsformat
  • Dynamic Facilitation
  • Think-Pair-Share Formate

 

Unsere Theorieansätze und unsere langjährige Beratungserfahrung in der Konzernwelt im Mittelstand und im Gesundheitswesen, bilden die Grundlagen für eine hohe Anschlussfähigkeit in verschiedensten Branchen sowie in Profit- und Non-Profit Organisationen.

 

Teilnahme- und Stornierungsbedingungen für unsere Fort-, Aus- und Weiterbildungen

  • Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung, eine Rechnung sowie alle Informationen zur Anfahrt und zu Park- & Übernachtungsmöglichkeiten.
  • Die Teilnahmegebühr ist bis acht Wochen vor Kursbeginn zu entrichten.
  • Es gelten folgende Stornobedingungen: Bei einer Stornierung bis zu 4 Monaten vor Kursbeginn entfallen keine Stornierungskosten. Bei einer Stornierung bis zu 3 Monaten vor Kursbeginn ist eine Stornierungsgebühr von 25% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei einer Stornierung bis zu 2 Monaten vor Kursbeginn Fällt eine stornierungsgebühr von 50% an. Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Kursbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 75% der Teilnahmegebühr. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
  • Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung für ihr/sein tun und handeln selbst, das gilt auch für Lernfortschritte und die Aufgabenbearbeitung sowie für die Qualität der Lernergebnisse (ggf auch der Abschlussarbeit).
  • Ihre Daten, Auskünfte und Arbeitsprotokolle werden ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote werden nicht durchgeführt, wenn die festgesetzte Mindestteilnehmerzahl zum Beginn des Angebots nicht erreicht ist. Hierüber werden die Teilnehmerinnen/ die Teilnehmer spätestens 3 Wochen vor Beginn informiert. Fällt das Angebot wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl oder sonstigen Gründen, die die Veranstalterin zu verantworten hat, aus, so werden bereits für eine Veranstaltung gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

 

 

Stornierungsbedingungen bei Dienstleistungsverträgen und Beauftragung

§1 Mir der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung, der in einem von uns erstellten Angebot formulierten Dienstleitung, gilt ein Vertrag als geschlossen. Die vereinbarten Termine sind dabei Gegenstand des Vertrages.

§2 Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages ergibt sich, ohne vorherige Beendigung, insbesondere durch Kündigung aus der planmäßige Abarbeitung der vereinbarten Termine.

§3 Alle Dienstleistungsverträge sind jederzeit durch beide Seiten ordentlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den §§626, 627 BGB bleibt davon unberührt.

§4 Im Fall der ordentlichen Kündigung werden die innerhalb der Kündigungsfrist liegenden Workshops/Seminare planmäßig durchgeführt, soweit nicht die Parteien einvernehmlich eine abweichende Regelung treffen.

§5 Die festgelegten Termine sind verbindlich und können nur im Ausnahmefall verschoben werden. Sollte dies dennoch notwendig werden, muss (müssen) innerhalb von 6 Wochen ein Ausweichtermin (Ausweichtermine) einvernehmlich vereinbart werden.

§6 Andernfalls werden bei Absage durch die Auftraggeberin, bzw.  den Auftraggeber 85% des vereinbarten Honorars von uns (Leithoff-Institut für gesunde Organisationsentwicklung) in Rechnung gestellt und unmittelbar ohne Abzug fällig.

§7 Die Abrechnung des Honorars erfolgt jeweils nach einer Veranstaltung, wenn mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Monats stattfinden, monatlich. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig.

§8 Susanne Leithoff, Institut für gesunde Organisationsentwicklung  stellt für alle eingesetzten BeraterInnen sicher, dass gegenüber Dritten über alle betriebsinternen und persönlichen Informationen  absolute Vertraulichkeit gewahrt wird.

 

 

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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir freuen uns darauf, Sie bei dem Prozess einer gesunden Entwicklung Ihrer Organisation zu beraten und zu begleiten.

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